Diese Standardgrabstätte (Friedhofsordnung: „Urnenwahlgrabstätte“) dient ausschließlich der Urnenbestattung. Auf einer Fläche von 0,9 m x 0,7 m können bis zu vier Urnen platziert werden. Die Liegezeit beträgt 20 Jahre und kann verlängert werden. Beigesetzt werden können dort die nutzungsberechtigte Person und folgende Angehörige: Ehegatte, Lebenspartner*in, Kinder, Stiefkinder sowie deren Ehegatten, Enkel, Eltern, Geschwister und Stiefgeschwister, ferner Erben. Das Nutzungsrecht ist übertragbar.
Auch für die Gestaltung von Grabstätten gibt es gewisse Grundregeln: Das Pflanzen von Bäumen auf der Grabstelle ist nicht gestattet; Gewächse dürfen die Höhe von 1 m nicht überschreiten. Grabmale aus Zementmasse, Terrazzo, Glas, Porzellan, Emaille, Blech oder ähnlichem Material sowie Anstriche sind nicht erlaubt. Die Grabfläche ist ökologisch anzulegen, d. h. keine Grabplatten, kein Kiesbett.
Weitere Einzelheiten sind der Friedhofsordnung vom 01.06.2022 zu entnehmen.
Mustergrab 0,7m x 0,9m Foto: uhu