An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie als nächste angehörige Person in die Situation geraten, eine Trauerfeier planen zu müssen, können Sie zunächst ein Bestattungsinstitut beauftragen. Dieses spricht erste organisatorische Dinge ab, beispielsweise ob es eine Sarg- oder Urnenbestattung sein soll. Sargbestattungen müssen zeitnah erfolgen, Urnenbestattungen lassen mehr zeitlichen Spielraum. Das Bestattungsinstitut kümmert sich darum, mögliche Termine bei den Friedhöfen zu erfragen. Mit diesen Terminvorschlägen wendet sich der Bestatter an das zuständige Pfarramt. In der Regel ist die Pfarrperson zuständig, in der die verstorbene Person Mitglied war. Man kann aber auch andere Pfarrpersonen anfragen, beispielsweise aufgrund einer persönlichen Verbindung. Bitte beachten Sie: Im Pfarramt hat meine eine Vielzahl an Aufgaben und dementsprechend füllt sich auch der Terminkalender. Hierfür bitten wir um Verständnis und bitten Sie, bzw. das Bestattungsinstitut, mehr als einen Terminvorschlag an das Pfarramt zu schicken. Unter Umständen vertritt jemand aus dem Pfarrteam das Ortspfarramt. Sobald der Termin feststeht, wird auch ein Termin für das Trauergespräch ausgemacht. Bei diesem Gespräch geht es um Sie und die verstorbene Person: Was hätte er, hätte sie sich für die eigene Trauerfeier gewünscht? Was für Musik soll gespielt oder gesungen werden? Was kann über das Leben der verstorbenen Person berichtet werden? Aus diesen Informationen baut die Pfarrperson den Ablauf und schreibt eine Ansprache. Falls Sie einen Ausdruck der Ansprache für Ihre Unterlagen haben möchten, können Sie die Pfarrperson gerne darum bitten.