Beerdigung

Ein Mensch stirbt – wir bleiben zurück. Mit Trauer, mit Erinnerungen, mit dem Wunsch nach einem Abschied.

Die Bestattung ist ein wichtiger Schwerpunkt kirchliche Arbeit. Gerne begleiten wir im Pfarrteam Sie dabei, von der seelsorgerlichen Begleitung bis zur Durchführung einer Trauerfeier.

Was ist eine kirchliche Bestattung?

Wer Mitglied in einer Kirchengemeinde ist, hat einen Anspruch auf eine kirchliche Bestattung. Das bedeutet: Die Trauerfeier wird von einer Pfarrperson mit Ihnen gemeinsam geplant, Sie können Trauerbegleitung in Anspruch nehmen und die Trauerfeier wird dann in Zusammenarbeit von Pfarramt und Bestattungsinstitut durchgeführt. Die Trauerfeier richtet sich dabei an einigen Eckpfeilern, die einige kirchliche Bestattung ausmachen. Aber Ihre Wünsche bezüglich Musik, Texten, o.ä. werden natürlich genauso eingebunden. Zu den Eckpfeilern gehört ein Geleitvers. Das ist ein Spruch aus der Bibel, der passend zur verstorbenen Person ausgesucht wird. Dieser wird in der Ansprache mit dem Lebenslauf der verstorbenen Person verbunden. In der Regel gibt es auch eine kurze biblische Lesung. Unverzichtbar ist das Vaterunser. Individuelle Gestaltungswünsche können Sie immer gerne mit der Pfarrperson besprechen. Gemeinsam finden wir eine Form, die genau zu Ihnen und der verstorbenen Person passt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie als nächste angehörige Person in die Situation geraten, eine Trauerfeier planen zu müssen, können Sie zunächst ein Bestattungsinstitut beauftragen. Dieses spricht erste organisatorische Dinge ab, beispielsweise ob es eine Sarg- oder Urnenbestattung sein soll. Sargbestattungen müssen zeitnah erfolgen, Urnenbestattungen lassen mehr zeitlichen Spielraum. Das Bestattungsinstitut kümmert sich darum, mögliche Termine bei den Friedhöfen zu erfragen. Mit diesen Terminvorschlägen wendet sich der Bestatter an das zuständige Pfarramt. In der Regel ist die Pfarrperson zuständig, in der die verstorbene Person Mitglied war. Man kann aber auch andere Pfarrpersonen anfragen, beispielsweise aufgrund einer persönlichen Verbindung. Bitte beachten Sie: Im Pfarramt hat meine eine Vielzahl an Aufgaben und dementsprechend füllt sich auch der Terminkalender. Hierfür bitten wir um Verständnis und bitten Sie, bzw. das Bestattungsinstitut, mehr als einen Terminvorschlag an das Pfarramt zu schicken. Unter Umständen vertritt jemand aus dem Pfarrteam das Ortspfarramt. Sobald der Termin feststeht, wird auch ein Termin für das Trauergespräch ausgemacht. Bei diesem Gespräch geht es um Sie und die verstorbene Person: Was hätte er, hätte sie sich für die eigene Trauerfeier gewünscht? Was für Musik soll gespielt oder gesungen werden? Was kann über das Leben der verstorbenen Person berichtet werden? Aus diesen Informationen baut die Pfarrperson den Ablauf und schreibt eine Ansprache. Falls Sie einen Ausdruck der Ansprache für Ihre Unterlagen haben möchten, können Sie die Pfarrperson gerne darum bitten.

Kostet die kirchliche Begleitung einer Trauerfeier Geld?

Die Pfarrperson wird nicht extra bezahlt. Durch die Kirchenmitgliedschaft der verstorbenen Person ist dies bereits abgegolten. Allerdings wird die musikalische Begleitung über das Bestattungsinstitut extra abgerechnet. Für die Nutzung von Friedhofskapellen, auch kirchlichen, wird eben eine Gebühr erhoben. Da sich auch kirchliche Friedhöfe finanziell tragen müssen, ist eine Gebührenordnung notwendig 

Welche Angebote im Rahmen von Trauerfällen gibt es noch?

Auf Anfrage kann eine Pfarrperson ans Sterbebett kommen, auch Abendmahl ist hier möglich. Falls die zuständige Pfarrperson gerade keine Kapazitäten hat, gibt es eine Sterbebegleitung über den Kirchenkreis. Fragen Sie gerne bei Ihrem Ortspfarramt nach. Ist der Tod dann eingetreten, kann eine Aussegnungsfeier durchgeführt werden. Das bedeutet, jemand aus dem Pfarrteam kommt zum Sterbebett und führt hier eine kurze Abschiedsandacht durch. Verbunden mit einem Segen für die verstorbene Person kann gemeinsam Abschied genommen werden, bevor das Bestattungsinstitut die verstorbene Person mitnimmt. Auch Termine zur Trauerbegleitung können mit Ihrem Pfarramt abgemacht werden. Für regelmäßige Trauerbegleitung steht Ihnen das Angebot vom Hospiz an der Lutter zur Verfügung: https://www.hospiz-goettingen.de/trauer/

Kann ich meine eigene Trauerfeier planen?

Das ist durchaus möglich und eine gute Idee, denn es entlastet die Angehörigen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit dem zuständigen Pfarramt. Dort können Sie davon berichten, was Sie sich für Ihre Trauerfeier wünschen. Es ist gut, Angehörige über dieses Gespräch zu informieren. Die Unterlagen werden so aufbewahrt, dass auch bei einem Pfarramtswechsel die Informationen bereit liegen.

Zuständigkeiten

Radolfshausen

Pastorin Johanna Bierwirth
Kirchweg 10
37136 Waake
Tel.: 05507/1374
Mobil: 0176/55793153
Pastorin Johann Bierwirth

Herberhausen und Roringen

Pastorin Dr. Eva Jain
Lange Straße 42
37077 Göttingen
Mobil: 0151 74441973

Weende

Pastorin Anna-Katharina Diehl

Weende

Pastor Thorsten Rohloff
Petrikirchstraße 17
37077 Göttingen
Tel.: 0551 3054571

Weende und Nikolausberg

Pastorin Anna Kiefner
Petrikirchstraße 17
37077 Göttingen
Tel.: 0551 21222
Mobil: 0176 83473775
Pastorin Anna Kiefner

Christophorus

Pastorin Charlotte Scheller
Theodor-Heuss-Straße 47
37075 Göttingen
Charlotte Scheller